Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierer sind Unternehmen, die gewerblich Prozesse für Bürger finanzieren.
Als Gegenleistung lassen sie sich im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil vom Streitwert abtreten.
Das Kostenrisiko des Prozesses trägt somit ausschließlich der Prozessfinanzierer, der auch
sämtliche Gebühren des Rechtsanwaltes übernimmt. Voraussetzung sind Prozesse mit einem
hohen Streitwert (ab 10.000,00 Euro). Auf der Suche nach einem geeigneten Prozessfinanzierer
helfe ich Ihnen gerne weiter.
Pflichtverteidigung
Die Strafprozessordnung (StPO) regelt in § 140 StPO in welchen Fällen der Angeklagte zwingend
einen Verteidiger an Seite benötigt (sog. Pflichtverteidigung). Wenn er keinen Verteidiger
seines Vertrauens benennt, wird ihm vom Gericht ein Verteidiger an die Seite gesetzt.
Der Pflichtverteidiger rechnet die Gebühren seiner Tätigkeit gegenüber der Staatskasse ab.